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Der Status „Behördenleistungszentrum“ der Volkswagen AG zeichnet uns als Experten in Beratung und Angebotserstellung für die Kundengruppe „Behörden“ aus.
Unsere Dienstleistungen für Behörden:
Landesbehörde
Als Landesbehörden gelten die Ministerien der Bundesländer und deren nachgeordnete landesweite Dienststellen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Einrichtungen, an denen der Staat zu mindestens 50 Prozent beteiligt ist und die keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug der von Lieferanten berechneten Mehrwertsteuer haben.
Landesbeteiligungsgesellschaft
Als Beteiligungsgesellschaften oder Landesfirmen gelten Firmen mit privater Rechtsform und gleichgestellte Institutionen, an deren Kapital eine oder mehrere Landesbehörden mit zusammen mindestens 50 Prozent beteiligt sind und bei denen eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug der von Lieferanten berechneten Mehrwertsteuer vorliegt.
Kommunale Behörde
Zu den kommunalen Behörden gehören Städte, Gemeinden, Landkreise, Landratsämter, Körperschaften des öffentlichen Rechts mit hoheitlichen (staatlichen) Aufgaben und kommunale Versorgungsunternehmen, die der Kommune gehören. Zudem zählen dazu Wirtschaftsunternehmen der Kommunen (etwa GmbH), wenn eine Mehrheitsbeteiligung der Kommune am Kapital gegeben ist.
Verkaufsleiter Großkunden und Sonderabnehmer Leipzig
Telefon: 0341/25000-180
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zertifizierter Audi Fuhrparkmanagement-Berater
Telefon: 0341 / 22660-537
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Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp, www.audi.de/wltp, www.porsche.com/wltp, www.skoda-auto.de/unternehmen/wltp, und www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.
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